Für die Akteure in der Arbeit mit und für Menschen mit Behinderung ist das Ergebnis des Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung (www.armuts-und-reichtumsbericht.de) keine große Überraschung. „Behinderungen wirken sich nachteilig auf die Teilhabechancen der Betroffenen aus. Sie sind deshalb besonderen Exklusionsrisiken ausgesetzt.“ So steht es schon in den einleitenden Worten zum Bericht. Eine Überraschung ist es vor allem deshalb nicht, weil Armut eine Voraussetzung für eine Reihe der wichtigsten staatlichen Unterstützungsmöglichkeiten ist.
Denn nur wer ein Barvermögen von unter 2.600 Euro hat, hat Anspruch auf Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und weiteren Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII. Die Verbände und Organisationen der Selbsthilfe kämpfen schon vielen Jahren dafür, diese Grenzen fallen zu lassen. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch Deutschland und die im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU vorgesehene Schaffung eines Teilhabegesetzes für Menschen mit Behinderung, bestand auch echte Hoffnung darauf, die Entwicklungen der letzten Wochen machen die Verbände jedoch wieder skeptisch, ob das so kommen wird. In den nächsten Monaten werden wir mehr wissen, wenn die ersten Referentenentwürfe zum Teilhabegesetz vorliegen.